AGB


Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen Ziegler Export

Stand November 2009

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ziegler Export erfolgen ausschließlich aufgrund dieser. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Ziegler Export sie schriftlich bestätigt.
(2) Diese Bedingungen gelten für Kaufverträge sowie auch für Werk- und
Werklieferverträge gleichermaßen.

§2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind im Zweifel unverbindlich. Der Vertrag kommt grundsätzlich
erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Lieferung oder Leistung vornehmen. Verbindliche Angebote sind freibleibend, das heißt, wir sind bis zur Annahme durch den Kunden zum Widerruf des Angebots berechtigt.
(2) Der Mindestauftragswert beträgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, EUR 50,00 je Bestellung.

§3 Preise

(1) Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Rollgeld und Verpackung. Es kommen die jeweils am Liefertage gültigen Preise in Anrechnung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Transportkosten, Versicherung, Zölle, etc. sind gegebenenfalls vom Kunden zu tragen.
(2) Sollten vor Ablieferung unvorhergesehene Lohnsteigerungen bzw. Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten oder vor Zahlungseingang währungstechnische Änderungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preiserhöhung an den Kunden weiter zu geben. Abgaben, welche durch Gesetze oder Verordnungen irgendwelcher Art zur Einführung gelangen und die Ware in irgendeiner Form mittel- oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Kunden. Übersteigt die Preiserhöhung den angegebenen Preis um mehr als 10%, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten."
(3) Für Nachbestellungen sind alle Konditionen unverbindlich

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen sind im Zweifel unverbindlich. Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor endgültiger und ausnahmsloser Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Entsprechendes gilt für Liefertermine.
(2) Für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend.

§ 5 Abrufaufträge

(1) Bei Abrufaufträgen muss die Ware innerhalb der Abruffrist mit angemessener Ankündigungsfrist abgeholt bzw. bei Vereinbarung einer Schick- oder Bringschuld abgerufen und bei Lieferung abgenommen werden.
(2) Ist keine Frist für den Abruf vereinbart, muss der Abruf innerhalb angemessener Frist nach Meldung der Lieferbereitschaft erfolgen. Ziegler Export ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist für den Abruf zu setzen.

§ 6 Zahlung

(1) Unsere Forderungen sind sofort fällig. In Verzug gerät der Kunde, wenn er nicht binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, Zahlungsaufstellung oder Empfang der Leistung zahlt. Bei vollständigem Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt Ziegler Export 2% Skonto. Das Skonto bezieht sich nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht. Bei Barverkäufen wird kein Skonto gewährt.
(2) Gerät der Kunde in Verzug, ist Ziegler Export berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Deutschen Geschäftsbanken für offene Kontokorrentkredite durchschnittlich erhobenen Zinssatzes zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der gesetzliche Mindestzinssatz während des Verzugs beträgt 8 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz.